Du hast deine PowerPoint-Präsentation fertiggestellt – das Design sieht gut aus, die Farben sind harmonisch und die Schriftarten passend gewählt. Alles scheint perfekt, bis du den Accessibility-Check machst: Der Screenreader liest die Inhalte nicht in der richtigen Reihenfolge, die logische Struktur fehlt, und manche Inhalte sind für Menschen mit Behinderung kaum verständlich.
Hier zeigen wir dir, wie du sicherstellst, dass deine Slides auch für Nutzer:innen, die auf einen Screenreader angewiesen sind, zugänglich sind.
1. Richtige Lesereihenfolge festlegen
Die Lesereihenfolge ist entscheidend für die Verständlichkeit durch Screenreader:
- Wechsle zum Tab „Barrierefreiheit“
Beispiel:
❌ Vorher – ungeordnete Elemente:
Im diesem Screenshot sind die Bilder und Texte auf der Folie zwar visuell korrekt platziert, aber nicht gruppiert. Im Auswahlbereich (rechts) sieht man, dass die Bilder und Texte als einzelne, lose Elemente erscheinen. Das bedeutet:
- Der Screenreader liest sie nicht in logischer Reihenfolge vor
- Zusammengehörige Inhalte (z. B. Bild mit zugehörigem Text) werden nicht als Einheit erkannt
- Das erschwert oder verhindert das Verständnis der Inhalte für blinde oder sehbehinderte Personen
✅ Nachher – barrierefreie Gruppierung:
Im zweiten Screenshot wurden die Bilder und Texte korrekt:
- benannt (z. B. „Luftaufnahme von Unterföhring“)
- geordnet von oben nach unten (die Reihenfolge ist entscheidend!)
- zusammengefasst, wenn sinnvoll – z. B. Bild + Beschreibung als eine Gruppe
Tipp: Wenn ein Bild erklärend zu einem Text gehört, immer gemeinsam gruppieren und einen aussagekräftigen Gruppennamen vergeben – z. B. „Standortbild + Unternehmensbeschreibung“. So erkennt der Screenreader die semantische Verbindung.
Was sagt die Statistik?
Eine Statista-Studie, basierend auf Daten von Aktion Mensch, hat 71 Online-Shops auf ihre Barrierefreiheit hin untersucht. Die Ergebnisse sind deutlich:
- Nur 21 % der Shops waren vollständig per Tastatur bedienbar.
- Immerhin 93 % nutzten logische Überschriften und waren grundsätzlich mit Screenreadern kompatibel
Das zeigt: Der Handlungsbedarf ist groß.
Ab 2025 wird der European Accessibility Act (EAA) für viele Unternehmen verpflichtend. Das bedeutet: Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen – darunter auch Online-Shops – müssen strenge Barrierefreiheitsstandards einhalten.
Unsere Erfahrung bei econcess
Als Internetagentur mit Fokus auf E-Commerce-Projekte entwickeln wir bei econcess barrierefreie Webshops, die den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen. Dabei wissen wir aus Erfahrung : schon kleine Anpassungen können eine große Wirkung haben – sowohl für Nutzer:innen als auch für den Projekterfolg.
Fazit: Barrierefreiheit betrifft uns alle
Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden im E-Commerce noch zu häufig übersehen – das muss sich ändern. Barrierefreiheit sollte für jedes Unternehmen Priorität haben. Sie sichert Teilhabe, verbessert die Usability für alle und stärkt die Markenreputation.
Die digitale Barrierefreiheit wird in Zukunft eine noch größere Rolle spielen. Es ist jetzt an der Zeit, aktiv zu werden.
Einige Unternehmen machen bereits vor, wie es geht. Schauen Sie sich ein paar inspirierende Beispiele an:
- Lufthansa
- Deutsche Bahn
- insert effect GmbH
Bei econcess achten wir konsequent darauf, dass Barrierefreiheit ein integraler Bestandteil all unserer E-Commerce-Lösungen bleibt.
👉 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern.
