Barrierefreiheit prüfen lassen
Fast 80 % der geprüften Websites haben Barrieren. Ihre auch?
BR Data · tagesschau.de, 29.10.2026
Website prüfen lassenAutomatisch getestet, von Hand geprüft, im CMS behoben
Der Bayerische Rundfunk hat über 500 öffentliche Angebote, rund 100 Onlineshops und knapp 1.300 bayerische Gemeinden automatisch getestet. Wir prüfen Ihre Website nach demselben Verfahren und zusätzlich von Hand. Was wir finden, beheben wir direkt in Ihrem CMS.
Was die BR-Analyse gefunden hat
BR Data hat Startseiten automatisch auf die gesetzlichen Mindestkriterien getestet. Gezählt wurde, ob eine Seite mindestens ein Kriterium verfehlt.
- 86 %
Bayerische Städte und Gemeinden
rund 1.300 Startseiten, mindestens ein Kriterium verfehlt
- fast 80 %
Öffentliche Angebote und Onlineshops
über 500 öffentliche Angebote und rund 100 Onlineshops, mindestens ein Kriterium verfehlt
- keine Seite vollständig barrierefrei
Behördenseiten des Bundes
Überwachung durch die BFIT-Bund, Bericht 2025
Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Die tatsächliche Zahl liegt eher höher.
Gilt das für Sie?
- BGG · BITV 2.0seit 2020 für Websites öffentlicher Stellen
Behörden und öffentliche Stellen
Websites und Apps müssen barrierefrei sein, mit Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Möglichkeit. Das gilt auch für Gemeinden, Hochschulen und öffentliche Unternehmen.
- BFSGseit Juni 2025
Onlineshops und Buchungsportale
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Angebote an Verbraucher. Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder in Magdeburg. Sie kann Bußgelder verhängen und im äußersten Fall den Betrieb eines Shops untersagen.
- UN-BRK · Art. 9immer
Alle anderen
Auch ohne Pflicht verlieren Sie Menschen, die Ihre Website nicht bedienen können: mit Sehbehinderung, ohne Maus, im Alter, auf dem Smartphone in der Sonne.
Kurz-Check: Müssen Sie handeln?
Fünf Fragen. Schon ein Ja reicht, um Ihre Website prüfen zu lassen.
Verkaufen Sie online an Verbraucher, zum Beispiel über einen Shop, Buchungen oder Termine?
Dann gilt seit Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Sind Sie eine Behörde, Gemeinde, Hochschule oder ein öffentliches Unternehmen?
Dann gelten BGG und BITV 2.0, mit Erklärung zur Barrierefreiheit.
Fehlt auf Ihrer Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Weg?
Für öffentliche Stellen ist sie Pflicht, für Shops gehören Angaben zur Barrierefreiheit dazu.
Lässt sich Ihr Menü nicht vollständig mit der Tastatur bedienen?
Das ist einer der häufigsten Befunde und schließt viele Menschen aus.
Wurde Ihre Website seit dem letzten Relaunch nicht mehr geprüft?
Neue Inhalte bringen oft neue Barrieren, etwa Bilder ohne Alternativtext.
Einmal Ja? Dann sehen wir uns Ihre Website an.
Website prüfen lassenSo sieht ein Prüfbefund bei uns aus
Jede Barriere markieren wir dort, wo sie auftritt: mit WCAG-Kriterium, Folge für die Nutzer und unserer Korrektur. Das Beispiel ist eine erfundene Stadt-Website.
Erfundenes Beispiel. Eine Marke oder einen Befund wählen, um beides zuzuordnen.
Prüfbericht · Startseite
4 Befunde · 2 hoch · 2 mittel0 offene Befunde · 4 behoben
WCAG 2.2 AA · BITV 2.0 · automatisch und von Hand geprüft
1 Suchknopf ohne Namen
- Was Nutzer erleben
- Der Screenreader sagt nur „Schalter“. Wer nicht sieht, findet die Suche nicht.
- So beheben wir es
- Der Knopf bekommt den sichtbaren Text „Suchen“, der zugleich sein Name ist.
Behoben: Knopf heißt „Suchen“.
2 Hellgraue Unterzeilen
- Was Nutzer erleben
- Kontrast 1,9 : 1 statt mindestens 4,5 : 1. Bei Sonnenlicht oder schwacher Sehkraft ist der Text kaum lesbar.
- So beheben wir es
- Wir setzen im Theme eine dunklere Textfarbe, die den Wert sicher einhält.
Behoben: Kontrast 7,3 : 1.
3 Pressefoto ohne Alternativtext
- Was Nutzer erleben
- Blinde Nutzer hören nur den Dateinamen „IMG_4711.jpg“.
- So beheben wir es
- Im CMS wird der Alternativtext zum Pflichtfeld, vorhandene Bilder beschreiben wir nach.
Behoben: „Radweg am Mühlbach, zwei Radfahrende“.
4 Fokus im Menü unsichtbar
- Was Nutzer erleben
- Wer mit der Tastatur navigiert, sieht nicht, wo im Menü der Fokus gerade steht.
- So beheben wir es
- Wir entfernen „outline: none“ aus dem Theme und setzen einen deutlichen Fokusrahmen.
Behoben: Fokusrahmen 3 px in kräftigem Blau.
So machen wir Ihre Website barrierefrei
- Automatischer Test
Automatisch testen
Alle wichtigen Seiten mit axe-core, auf Desktop und Smartphone.
- Prüfung von Hand
Von Hand prüfen
Tastatur, Screenreader, Zoom, Formulare. Hier finden sich die Barrieren, die kein Programm sieht.
- Korrektur
Beheben
Direkt im CMS: Joomla, TYPO3, WordPress, Neos, Plone, Magento oder Shopware. Im Code, nicht per Overlay als Ersatz.
- Freigabe
Erklären
Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Weg, wie BITV und BFSG sie verlangen.
- Nachkontrolle
Dranbleiben
Regelmäßig nachmessen, damit neue Inhalte keine neuen Barrieren bringen.
Ihr Website-Check auf einen Blick
Ausgangslage
Sie wissen nicht, wie viele Barrieren Ihre Website hat, oder eine Pflicht nach BITV 2.0 oder BFSG steht im Raum.
Was wir brauchen
Die Adresse Ihrer Website, das CMS und für Formulare oder geschützte Bereiche einen Testzugang.
Was Sie bekommen
Ein Prüfprotokoll mit jedem Befund, dem WCAG-Kriterium und der Fundstelle, nach Dringlichkeit sortiert, und einen Plan zum Beheben.
Was es kostet
Kurzcheck Barrierefreiheit: 240 € zzgl. MwSt.
Automatische Prüfung und Prüfung der wichtigsten Seiten von Hand. Wird bei Auftrag vollständig angerechnet.

Was econcess dafür tut
- Audit nach WCAG und BITV. Wir prüfen alle Seiten und Funktionen und erstellen eine Roadmap nach Prioritäten.
- Maßnahmenplan. Mit Budget, Ressourcen und Zeitplan, damit Sie nicht kurz vor einer Frist improvisieren müssen.
- Design und Umsetzung. Eine AA-konforme Komponentenbibliothek in Figma, umgesetzt im CMS oder in Ihrer Web-App.
- Neue Websites. Auf Wunsch bauen wir von Grund auf barrierefrei.
- Erklärung und Dokumentation. Konformitätserklärung und die Unterlagen zum BFSG.
- Schulung und Monitoring. Ihr Team lernt barrierefreies Redigieren, ein Monitoring prüft künftige Änderungen.
Ausführlich auf unserer Seite Barrierefreiheit.
Was wir nicht verkaufen
- Keine Overlay-Plugins als Ersatz für echte Barrierefreiheit. Ein Werkzeug für Schriftgröße und Kontrast kann ergänzen, ersetzt aber keine barrierefreie Seite.
- Kein Siegel ohne Prüfung von Hand.
- Kein „barrierefrei per Knopfdruck“.
Für Verwaltungen: Digitale Dachmarke und KERN UX
Für Bund, Länder und Kommunen setzen wir Projekte nach den Standards der Digitalen Dachmarke und des Designsystems KERN UX um, auf Grundlage von BITV 2.0 und WCAG 2.1.
Digitale Dachmarke bei econcessHäufige Fragen
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
Nicht als Ersatz. Ein Overlay legt eine Schicht über die Seite, behebt aber die Ursachen im Code nicht; Fachverbände raten davon ab, sich darauf zu verlassen. Ein Werkzeug für Schriftgröße und Kontrast kann ergänzen, ersetzt aber keine barrierefreie Seite. Wir korrigieren die Website selbst.
Wie lange dauert das?
Der erste Test Ihrer Startseite dauert wenige Tage. Wie lange das Beheben dauert, hängt von der Zahl der Seiten und vom System ab. Nach dem Test wissen Sie es genau.
Müssen wir die Website neu bauen?
Meist nicht. Die meisten Barrieren lassen sich in der bestehenden Website beheben: Beschriftungen, Kontraste, Tastaturbedienung, Überschriften. Ein Neubau lohnt sich erst, wenn die Technik ohnehin veraltet ist.
Was ist mit PDFs und Dokumenten?
Auch Dokumente auf Ihrer Website müssen barrierefrei sein. Wir prüfen sie mit und zeigen, welche Sie ersetzen, überarbeiten oder entfernen sollten.
Ihr Ansprechpartner für Barrierefreiheit
Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Website. Wir melden uns mit einem Termin für den ersten Test. Kurzcheck Barrierefreiheit: 240 € zzgl. MwSt., wird bei Auftrag vollständig angerechnet.
Bastian Kretzschmar
Dipl.-Math. oec., Geschäftsführer
Telefon: 089 700742-660 Telefon:089 700742-660

