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Laptop mit der Startseite einer Beispielstadt, darauf rote Korrekturzeichen: Suchfeld, Kontrast, Bild ohne Alternativtext, Menü
Website-Check

Barrierefreiheit prüfen lassen

Fast 80 % der geprüften Websites haben Barrieren. Ihre auch?

BR Data · tagesschau.de, 29.10.2026

Website prüfen lassen

Automatisch getestet, von Hand geprüft, im CMS behoben

Der Bayerische Rundfunk hat über 500 öffentliche Angebote, rund 100 Onlineshops und knapp 1.300 bayerische Gemeinden automatisch getestet. Wir prüfen Ihre Website nach demselben Verfahren und zusätzlich von Hand. Was wir finden, beheben wir direkt in Ihrem CMS.

Was die BR-Analyse gefunden hat

BR Data hat Startseiten automatisch auf die gesetzlichen Mindestkriterien getestet. Gezählt wurde, ob eine Seite mindestens ein Kriterium verfehlt.

  • 86 %

    Bayerische Städte und Gemeinden

    rund 1.300 Startseiten, mindestens ein Kriterium verfehlt

  • fast 80 %

    Öffentliche Angebote und Onlineshops

    über 500 öffentliche Angebote und rund 100 Onlineshops, mindestens ein Kriterium verfehlt

  • keine Seite vollständig barrierefrei

    Behördenseiten des Bundes

    Überwachung durch die BFIT-Bund, Bericht 2025

Quelle: tagesschau.de / BR Data, „Digitale Barrierefreiheit: Gesetzlich vorgeschrieben, aber oft missachtet“, 29.10.2026.

Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Die tatsächliche Zahl liegt eher höher.

Symbole für Barrierefreiheit: Mobilität, Sehen, Hören, Tastsinn, Kognition und Kommunikation

Gilt das für Sie?

  • BGG · BITV 2.0seit 2020 für Websites öffentlicher Stellen

    Behörden und öffentliche Stellen

    Websites und Apps müssen barrierefrei sein, mit Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Möglichkeit. Das gilt auch für Gemeinden, Hochschulen und öffentliche Unternehmen.

  • BFSGseit Juni 2025

    Onlineshops und Buchungsportale

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Angebote an Verbraucher. Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder in Magdeburg. Sie kann Bußgelder verhängen und im äußersten Fall den Betrieb eines Shops untersagen.

  • UN-BRK · Art. 9immer

    Alle anderen

    Auch ohne Pflicht verlieren Sie Menschen, die Ihre Website nicht bedienen können: mit Sehbehinderung, ohne Maus, im Alter, auf dem Smartphone in der Sonne.

Kurz-Check: Müssen Sie handeln?

Fünf Fragen. Schon ein Ja reicht, um Ihre Website prüfen zu lassen.

  1. Verkaufen Sie online an Verbraucher, zum Beispiel über einen Shop, Buchungen oder Termine?

    Dann gilt seit Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

  2. Sind Sie eine Behörde, Gemeinde, Hochschule oder ein öffentliches Unternehmen?

    Dann gelten BGG und BITV 2.0, mit Erklärung zur Barrierefreiheit.

  3. Fehlt auf Ihrer Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Weg?

    Für öffentliche Stellen ist sie Pflicht, für Shops gehören Angaben zur Barrierefreiheit dazu.

  4. Lässt sich Ihr Menü nicht vollständig mit der Tastatur bedienen?

    Das ist einer der häufigsten Befunde und schließt viele Menschen aus.

  5. Wurde Ihre Website seit dem letzten Relaunch nicht mehr geprüft?

    Neue Inhalte bringen oft neue Barrieren, etwa Bilder ohne Alternativtext.

Einmal Ja? Dann sehen wir uns Ihre Website an.

Website prüfen lassen

So sieht ein Prüfbefund bei uns aus

Jede Barriere markieren wir dort, wo sie auftritt: mit WCAG-Kriterium, Folge für die Nutzer und unserer Korrektur. Das Beispiel ist eine erfundene Stadt-Website.

Dieselbe Startseite nach der Korrektur: Suchknopf mit dem Text „Suchen“, dunkle Unterzeilen in den Kacheln, Alternativtext am Foto eingeblendet, deutlicher Fokusrahmen um den Menüpunkt „Bürgerservice“.
Nach der Korrektur: dieselbe Seite ohne die vier Barrieren.

Erfundenes Beispiel. Eine Marke oder einen Befund wählen, um beides zuzuordnen.

Prüfbericht · Startseite

4 Befunde · 2 hoch · 2 mittel0 offene Befunde · 4 behoben

WCAG 2.2 AA · BITV 2.0 · automatisch und von Hand geprüft

  1. 1 Suchknopf ohne Namen

    WCAG 4.1.2 · Name, Rolle, Wert (A) Schwere hoch

    Was Nutzer erleben
    Der Screenreader sagt nur „Schalter“. Wer nicht sieht, findet die Suche nicht.
    So beheben wir es
    Der Knopf bekommt den sichtbaren Text „Suchen“, der zugleich sein Name ist.

    Behoben: Knopf heißt „Suchen“.

  2. 2 Hellgraue Unterzeilen

    WCAG 1.4.3 · Kontrast (Minimum) (AA) Schwere mittel

    Was Nutzer erleben
    Kontrast 1,9 : 1 statt mindestens 4,5 : 1. Bei Sonnenlicht oder schwacher Sehkraft ist der Text kaum lesbar.
    So beheben wir es
    Wir setzen im Theme eine dunklere Textfarbe, die den Wert sicher einhält.

    Behoben: Kontrast 7,3 : 1.

  3. 3 Pressefoto ohne Alternativtext

    WCAG 1.1.1 · Nicht-Text-Inhalt (A) Schwere mittel

    Was Nutzer erleben
    Blinde Nutzer hören nur den Dateinamen „IMG_4711.jpg“.
    So beheben wir es
    Im CMS wird der Alternativtext zum Pflichtfeld, vorhandene Bilder beschreiben wir nach.

    Behoben: „Radweg am Mühlbach, zwei Radfahrende“.

  4. 4 Fokus im Menü unsichtbar

    WCAG 2.4.7 · Fokus sichtbar (AA) Schwere hoch

    Was Nutzer erleben
    Wer mit der Tastatur navigiert, sieht nicht, wo im Menü der Fokus gerade steht.
    So beheben wir es
    Wir entfernen „outline: none“ aus dem Theme und setzen einen deutlichen Fokusrahmen.

    Behoben: Fokusrahmen 3 px in kräftigem Blau.

So machen wir Ihre Website barrierefrei

  1. Automatischer Test

    Automatisch testen

    Alle wichtigen Seiten mit axe-core, auf Desktop und Smartphone.

  2. Prüfung von Hand

    Von Hand prüfen

    Tastatur, Screenreader, Zoom, Formulare. Hier finden sich die Barrieren, die kein Programm sieht.

  3. Korrektur

    Beheben

    Direkt im CMS: Joomla, TYPO3, WordPress, Neos, Plone, Magento oder Shopware. Im Code, nicht per Overlay als Ersatz.

  4. Freigabe

    Erklären

    Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Weg, wie BITV und BFSG sie verlangen.

  5. Nachkontrolle

    Dranbleiben

    Regelmäßig nachmessen, damit neue Inhalte keine neuen Barrieren bringen.

Ihr Website-Check auf einen Blick

  1. Ausgangslage

    Sie wissen nicht, wie viele Barrieren Ihre Website hat, oder eine Pflicht nach BITV 2.0 oder BFSG steht im Raum.

  2. Was wir brauchen

    Die Adresse Ihrer Website, das CMS und für Formulare oder geschützte Bereiche einen Testzugang.

  3. Was Sie bekommen

    Ein Prüfprotokoll mit jedem Befund, dem WCAG-Kriterium und der Fundstelle, nach Dringlichkeit sortiert, und einen Plan zum Beheben.

  4. Was es kostet

    Kurzcheck Barrierefreiheit: 240 € zzgl. MwSt.

    Automatische Prüfung und Prüfung der wichtigsten Seiten von Hand. Wird bei Auftrag vollständig angerechnet.

Kurzcheck für 240 € anfragen

Die vier Prinzipien der WCAG rund um den Menschen: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust

Was econcess dafür tut

  • Audit nach WCAG und BITV. Wir prüfen alle Seiten und Funktionen und erstellen eine Roadmap nach Prioritäten.
  • Maßnahmenplan. Mit Budget, Ressourcen und Zeitplan, damit Sie nicht kurz vor einer Frist improvisieren müssen.
  • Design und Umsetzung. Eine AA-konforme Komponentenbibliothek in Figma, umgesetzt im CMS oder in Ihrer Web-App.
  • Neue Websites. Auf Wunsch bauen wir von Grund auf barrierefrei.
  • Erklärung und Dokumentation. Konformitätserklärung und die Unterlagen zum BFSG.
  • Schulung und Monitoring. Ihr Team lernt barrierefreies Redigieren, ein Monitoring prüft künftige Änderungen.

Ausführlich auf unserer Seite Barrierefreiheit.

Was wir nicht verkaufen

  • Keine Overlay-Plugins als Ersatz für echte Barrierefreiheit. Ein Werkzeug für Schriftgröße und Kontrast kann ergänzen, ersetzt aber keine barrierefreie Seite.
  • Kein Siegel ohne Prüfung von Hand.
  • Kein „barrierefrei per Knopfdruck“.

Für Verwaltungen: Digitale Dachmarke und KERN UX

Für Bund, Länder und Kommunen setzen wir Projekte nach den Standards der Digitalen Dachmarke und des Designsystems KERN UX um, auf Grundlage von BITV 2.0 und WCAG 2.1.

Digitale Dachmarke bei econcess

Häufige Fragen

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?

Nicht als Ersatz. Ein Overlay legt eine Schicht über die Seite, behebt aber die Ursachen im Code nicht; Fachverbände raten davon ab, sich darauf zu verlassen. Ein Werkzeug für Schriftgröße und Kontrast kann ergänzen, ersetzt aber keine barrierefreie Seite. Wir korrigieren die Website selbst.

Wie lange dauert das?

Der erste Test Ihrer Startseite dauert wenige Tage. Wie lange das Beheben dauert, hängt von der Zahl der Seiten und vom System ab. Nach dem Test wissen Sie es genau.

Müssen wir die Website neu bauen?

Meist nicht. Die meisten Barrieren lassen sich in der bestehenden Website beheben: Beschriftungen, Kontraste, Tastaturbedienung, Überschriften. Ein Neubau lohnt sich erst, wenn die Technik ohnehin veraltet ist.

Was ist mit PDFs und Dokumenten?

Auch Dokumente auf Ihrer Website müssen barrierefrei sein. Wir prüfen sie mit und zeigen, welche Sie ersetzen, überarbeiten oder entfernen sollten.

Ihr Ansprechpartner für Barrierefreiheit

Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Website. Wir melden uns mit einem Termin für den ersten Test. Kurzcheck Barrierefreiheit: 240 € zzgl. MwSt., wird bei Auftrag vollständig angerechnet.

Bastian Kretzschmar
Dipl.-Math. oec., Geschäftsführer

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Telefon: 089 700742-660 Telefon:089 700742-660

Kurzcheck für 240 € anfragen

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AUSGEZEICHNET

Ein von uns entwickeltes Webportal ist zweifach ausgezeichnet: international mit dem Sport Positive Award 2026 und mit dem Humboldt-Preis für Nachhaltigkeit.

PROJEKT

Nachhaltige Sportveranstaltungen – Webportal für DOSB, Deutsche Sporthochschule Köln und Öko-Institut

AUSZEICHNUNGEN

Sport Positive Award 2026, Kategorie Inspired Innovation (international)

Humboldt-Preis für Nachhaltigkeit (Wissenschaftliche Auszeichnung, in Kooperation mit der Deutschen Sporthochschule Köln)

Projekt Webportal Mockup