Digitale Barrierefreiheit: Öffnen Sie Ihre Website für alle Menschen.

Rund 1,3 Milliarden Menschen – das sind 16 % der Weltbevölkerung – leben mit einer Behinderung. Gleichzeitig scheitern laut WebAIM-Analyse noch über 50 Accessibility-Fehler durchschnittlich pro Homepage. Barrierefreiheit ist deshalb längst mehr als reine Pflichterfüllung: Sie verbessert Suchmaschinen-Ranking, Nutzer­zufriedenheit und Markenimage – und verschafft Ihnen einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Als Internetagentur entwickeln wir digitale Lösungen, die die Anforderungen der Barrierefreiheit nicht nur erfüllen, sondern übertreffen. Wir führen gründliche Accessibility-Audits durch, beheben erkannte Probleme nachhaltig und optimieren bestehende Webauftritte oder realisieren auf Wunsch komplett neue, von Grund auf barrierefreie Websites. So stellen wir sicher, dass Ihre Inhalte für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Endgerät oder individuellen Einschränkungen.

Symbolbild zu Barrierefreiheit

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – ganz gleich ob mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen – digitale Inhalte wahrnehmen, bedienen, verstehen und zuverlässig nutzen können (POUR: Perceivable, Operable, Understandable, Robust). Die Grundlage bilden weltweit die WCAG 2.1, deren Erfolgskriterien in drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA) eingeteilt sind. In Deutschland sind diese Vorgaben durch die BITV 2.0 sowie die EU-Richtlinie 2016/2102 verbindlich, insbesondere für öffentliche Stellen. Eine konsequente Umsetzung verbessert nicht nur die Teilhabe, sondern steigert zugleich Usability, Reichweite und Rechtssicherheit digitaler Angebote.

Was sagt das Gesetz dazu?

Auf europäischer Ebene verpflichtet die Richtlinie (EU) 2016/2102 alle öffentlichen Stellen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Damit sind unter anderem Verwaltungen, Hochschulen und öffentliche Kliniken in der Pflicht, digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen. Ausgenommen bleiben lediglich öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sowie – in einigen Fällen – Schulen, Kindergärten und Krippen. Deutschland hat diese Vorgabe durch ein Umsetzungsgesetz ins nationale Recht übertragen.

Ein weiterer Meilenstein ist das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG): Ab dem 28. Juni 2025 weitet es die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit erstmals in großem Umfang auf den privaten Sektor aus. Betroffen sind etwa:

Online-Shops und Marktplätze

Betreiber von E-Commerce-Plattformen müssen sicherstellen, dass sämtliche Kauf­prozesse – von der Produkt­suche bis zum Bezahl­vorgang – auch per Tastatur, Screenreader oder Sprachausgabe funktionieren. Dazu gehören eindeutige Alternativ­texte für Produktbilder, barrierefreie PDF-Rechnungen, kontrastreiche Farbgestaltungen und verständliche Fehlermeldungen in Formularen. Nur so können Menschen mit Seh- oder Motorik­einschränkungen selbstbestimmt online einkaufen.

Betriebssysteme und Softwareplattformen

Hersteller von Desktop-, Mobil- und Embedded-Betriebssystemen sowie Cloud-Diensten sind verpflichtet, Bedienhilfen wie Bildschirm­vergrößerung, Screenreader-Schnittstellen, Untertitel oder Sprach­steuerung von Anfang an zu unterstützen. Ein konsistentes, tastatur­bedienbares UI und dokumentierte Schnittstellen für Hilfs­technologien gewährleisten, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen jedes Endgerät nutzen können.

Bankdienstleistungen einschließlich Geldautomaten

Banken müssen ihre Online-Portale, Mobile-Banking-Apps und auch Geldautomaten so gestalten, dass sie ohne visuelle Rückmeldungen oder mit reduzierter Motorik bedienbar sind. Tast- und Sprachausgabe-Funktionen, klare Fokus­reihenfolgen, ausreichender Farbkontrast und verständliche TAN-Verfahren sind Schlüssel­anforderungen, um selbstständiges Banking für alle Kund*innen zu ermöglichen.

Elektronische Kommunikations­dienste

Telekommunikations­anbieter, Messenger-Dienste und Video-Konferenz-Systeme müssen barrierefreie Kunden­portale, Apps und Vertrags­informationen bereitstellen. Untertitel-Optionen, Echtzeit-Text (RTT), Kompatibilität mit Gebärden­sprach-Dolmetsch- Diensten und barrierefreie Hotline-Kanäle sorgen dafür, dass auch hör- oder sprach­behinderte Menschen uneingeschränkt kommunizieren können.

Zugänge zu audiovisuellen Medien

Streaming-Dienste, Mediatheken und Set-Top-Box-Hersteller müssen Benutzer­oberflächen, Player-Steuerung und Inhalte so bereitstellen, dass sie mit Screenreadern, Tastatur und Schalter­steuerungen nutzbar sind. Gesetzlich gefordert sind zum Beispiel abschaltbare Untertitel, Audio­deskription, kontrastreiche Menüs und die Möglichkeit, alternative Tonspuren leicht auszuwählen.

Digitale Lesemedien wie E-Books

Verlage und Plattformen, die E-Books oder digitale Zeitschriften anbieten, müssen Inhalte in reflow- und vorlese­freundlichen Formaten (z. B. EPUB 3) ausliefern. Bilder, Formeln und Diagramme benötigen aussagekräftige Alternativ­texte; Lese-Apps brauchen Funktionen zur Schrift- und Kontrast­anpassung sowie Unterstützung von Screenreadern und Braille-Displays.

Personenverkehrs- und Ticketdienste

Verkehrs­unternehmen – von Bahn über Bus bis Flug – müssen Fahrplan- und Buchungs­portale, Apps, Ticket­automaten und Check-in-Geräte barrierefrei gestalten. Dazu gehören Schritt-für-Schritt-Anleitungen in Leichter Sprache, Tast- und Sprachausgabe-Unterstützung, visuell klare Sitzplatz-Reservierungen und ein barrierefreier Self-Service-Check-in am Automaten.

Als Internetagentur mit ausgewiesener Accessibility-Expertise raten wir betroffenen Unternehmen, jetzt die Initiative zu ergreifen! Lassen Sie von uns einen systematischen Audit Ihrer Websites, Apps und Self-Service-Terminals durchführen, um alle Barrieren transparent zu machen.

Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen realistischen Maßnahmenplan, inklusive Budget-, Ressourcen- und Zeitkalkulation. Wer schon heute die Weichen in Richtung Barrierefreiheit stellt, vermeidet teure Last-Minute-Lösungen kurz vor dem gesetzlichen Stichtag, verbessert zugleich Usability und Reichweite – und positioniert sich sichtbar als verantwortungsbewusste, inklusive Marke.

Zahlen & Fakten

01

1,3 Mrd. Menschen

Weltweit leben 16 % der Bevölkerung mit einer Behinderung – eine riesige Nutzergruppe, die barrierefreie Websites erwartet.

02

7,9 Mio. Menschen

In Deutschland sind etwa 9,3 % der Bevölkerung auf barrierefreie Webseiten angewiesen.

03

Ø 51 Fehler/Hompage

Aktuell weißen mindestens 96% der Webseiten einen kritischen WCAG Verstoß auf und sind somit nicht barrierefrei.

Wann muss meine Seite barrierefrei sein?

Für öffentliche Seiten

Alle öffentlich zugänglichen Webseiten, die nach September 2018 online gingen, müssen spätestens bis September 2019 barrierefrei sein; ältere Sites haben noch bis September 2020 Zeit. Gleiches gilt danach für Intranet-Seiten, Apps und PDF-Dokumente.

Für gewerbliche Seiten

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz in Kraft; von diesem Zeitpunkt an müssen auch die Webseiten privater Unternehmen sowie sämtliche darauf bezogenen Online-Dienstleistungen konsequent und nachweisbar barrierefrei gestaltet sein.

Vorteile für Unternehmen

SEO-Boost: Barrierefreie Seiten sind sauber strukturiert – Suchmaschinen finden Inhalte schneller und ranken sie höher.

Conversion-Plus: Wenn alle Nutzer ohne Hürden zum Ziel gelangen, steigt die Abschluss- und Kaufquote messbar an.

Positive Markenwahrnehmung: Inklusive Webauftritte zeigen soziale Verantwortung und stärken das Vertrauen in die Marke.

Rechtssicherheit: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben minimiert Abmahn- und Klagerisiken.

Höherer Kundenkreis: Durch den Abbau digitaler Barrieren erschließt das Unternehmen Menschen mit Behinderungen und älteren Nutzern einen gleichwertigen Zugang.

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FAQ

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit heißt, dass Websites, Apps und digitale Dokumente von allen Menschen – unabhängig von Behinderung, Alter oder Technik – ohne zusätzliche Hilfe genutzt werden können. Sie basiert in Europa auf der Norm EN 301 549 und den WCAG-Richtlinien. (Quelle)

Für welche Unternehmen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 28. Juni 2025?

Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte (z. B. Online-Shops, E-Books, Ticket- und Banking-Apps) an Verbraucher*innen verkaufen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten können teil­weise ausgenommen sein. Stichtag für die Umsetzung ist 28. Juni 2025. (Quelle)

Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Betroffen sind Anbieter, die unter § 3 BFSG fallen: E-Commerce-Plattformen, Bank- und Zahlungs­dienste, Verkehrsdienstleister, E-Readers u. v. m. Dienst­leistungen, die nur B2B oder innerhalb eines geschlossenen Benutzer­kreises erbracht werden, können außerhalb des Gesetzes­bereichs liegen. (Quelle)

Für was steht BITV und was regelt die BITV 2.0?

BITV bedeutet Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Die aktuelle Fassung – BITV 2.0 – gilt seit 25. Mai 2019 für Websites, Apps, Intranets und digitale Verwaltungs­prozesse öffent­licher Stellen des Bundes. Sie verweist auf die jeweils harmonisierte Norm (aktuell EN 301 549 V3.2.1) und schreibt eine Erklärung zur Barrierefreiheit plus Feedback-Mechanismus vor. (Quelle)

Was ist der Unterschied zwischen BITV 2.0 und WCAG 2.1/2.2?

WCAG sind internationale Richtlinien (herausgegeben vom W3C); BITV 2.0 ist deutsches Recht für den öffentlichen Sektor und verweist auf WCAG-basierte Normen. Kurz: WCAG = Was barrierefrei ist, BITV 2.0 = Wer es in Deutschland rechtlich umsetzen muss. (Quelle)

Was ist ein BIK-BITV-Test und wie läuft er ab?

Der BIK-BITV-Test ist ein standardisiertes Audit mit 90 Prüf­schritten auf Basis der WCAG 2.1/2.2. Prüfer wählen eine repräsentative Seiten­auswahl, testen manuell & mit Hilfs­technologien, erstellen einen Detail­bericht + ggf. ein Prüf­siegel. (Quelle)

Was kostet ein BITV-Test bzw. eine Barrierefreiheits­prüfung?

Die Kosten hängen von Umfang & Komplexität ab. Richt­werte: 1.500 – 8.000 € für Standard-Websites, 8.000 – 20.000 € für komplexe Web-Apps; Kleinst­projekte starten ab ca. 1.000 €. (Quelle)

Wie mache ich meine Website barrierefrei?

1. Audit (BITV/WCAG-Test) → 2. Maßnahmen­plan → 3. Technische & redaktionelle Umsetzung (HTML-Struktur, Semantik, Kontraste, Alternativ­texte, Tastatur­bedienung, ARIA) → 4. Nutzer*innen-Tests mit Assistive-Technologien → 5. Erklärung & Feedback-Mechanismus veröffentlichen.

Welche Anforderungen muss meine Website bis 2025 erfüllen?

Öffentliche Stellen: vollständige BITV-2.0-Konformität inkl. Erklärung & Feedback-Formular. Private Anbieter im Geltungs­bereich des BFSG: barrierefreie Gestaltung nach EN 301 549 / WCAG 2.1 AA und Bereitstellung barrierefreier Verbraucher­informationen. (Quelle)

Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Aufsichts­behörden können Mängelberichte, Anordnungen und Bußgelder verhängen; öffentlicher Druck & Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sind häufige Folgekosten. (BFSG: Bußgeldrahmen bis 100 000 €; BITV 2.0: Beanstandungen + Nachbesserungs­fristen).

Wie unterstützt uns Ihre Agentur konkret?

Unsere Agentur begleitet Sie ganzheitlich auf dem Weg zur barrierefreien Website – von der ersten Analyse bis zur kontinuierlichen Erfolgskontrolle. Wir starten mit einem WCAG-/BITV-Audit, in dem wir systematisch alle Seiten und Funktionen prüfen und eine Prioritäten-Roadmap für notwendige Anpassungen erstellen. Anschließend entwickeln oder überarbeiten wir Ihr UX/UI-Design, legen in Figma eine AA-konforme Komponentenbibliothek an und setzen das Ergebnis technisch um, sei es als statisches HTML, im Content-Management-System oder in Ihrer Web-App. Parallel verfassen wir die gesetzlich geforderte Konformitätserklärung und sämtliche BFSG-Dokumentationen, sodass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Abschließend schulen wir Ihr Team im Umgang mit barrierefreien Workflows und richten ein Monitoring ein, das künftige Updates automatisch auf ihre Barrierefreiheit prüft – damit Ihre Digitalprodukte dauerhaft zugänglich bleiben.

Ihr Ansprechpartner für Barrierefreiheit

Bastian Kretzschmar
Dipl. math. oec., Geschäftsführer

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Telefon: 0049-89-700742-660 Telefon:0049-89-700742-660